Bienensachverständige
Bienenhalter, die mit ihren Völkern wandern oder Völker kaufen, sind gesetzlich verpflichtet, beim Eintreffen der Bienen dem zuständigen Bienensachverständigen eine Gesundheitsbescheinigung der Völker gemäß §5 der Bienenseuchenverordnung vorzulegen.
Die Gesundheitsbescheinigung stellt in Baden-Württemberg der lokale Bienensachverständige aus. Wir haben in unserem Verein mehrere Bienensachverständige, die Sie unten aufgelistet finden, die bei Bedarf auch in andere Gemeinden kommen.
Es ist auch generell sinnvoll, standortfeste Völker im Frühjahr begutachten zu lassen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig, um einen Termin zu vereinbaren.
Blaufelden | Erich Rothfuß | 07953-8103 |
Gerabronn | Claudia Schmidt | 07952-921999 |
Schrozberg | Hartmut Gerlinger | 07935-72084 |
Schrozberg | Ralf Weybrecht | 0172-6345734 |
Schrozberg | Werner Jauß | 07935-1584 |
Wallhausen | Roland Knorr | 07955-2166 |